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   OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21   

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OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21 (https://dejure.org/2021,2727)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2021 - 13 MN 52/21 (https://dejure.org/2021,2727)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 13 MN 52/21 (https://dejure.org/2021,2727)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schließung von Studios für Elektromuskelstimulationstraining während der Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (49)

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21
    - v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 - und v. 5.1.2021 - 13 MN 582/20 - (zur Schließung von Gastronomiebetrieben nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    (1) Zweifelsohne verfolgt der Verordnungsgeber weiterhin die legitimen Ziele (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 43), im Interesse des Schutzes von Leben und Gesundheit eines und einer jeden die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs der Zahl von Ansteckungen, Krankheits- und Todesfällen zu vermeiden.

    Angesichts der Infektionsdynamik, die sich ab Oktober 2020 trotz dieser flächendeckend in allen Betrieben mit Publikums- und Kundenverkehr angewendeten Konzepte entwickelt hat, ist aber nicht festzustellen, dass diese Konzepte infektionsschutzrechtlich eine vergleichbare Effektivität aufweisen wie die Betriebsschließungen (vgl. Senatsbeschl. v. 25.11.2020 - 13 MN 487/20 -, juris Rn. 85; v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 49).

    Der angesichts dieser im Oktober 2020 einsetzenden Entwicklung vom Antragsgegner mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 vollzogene Strategiewechsel weg von bis dahin bloßen Betriebsbeschränkungen hin zu weitreichenden flächendeckenden Betriebsverboten und ergänzenden Betriebsbeschränkungen durfte als verlässliches effektives Mittel auch für erforderlich erachtet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 6.11.2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2021 - 13 MN 10/21

    Baumärkte; Corona; Normenkontrolleilantrag

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21
    - v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 - (zur Schließung von Baumärkten nach § 10 Abs. 1b Satz 1 Nr. 20 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.

    Ob darüber hinaus für die Gesamtheit der in der Niedersächsischen Corona-Verordnung angeordneten Schutzmaßnahmen die konkrete Erreichung einer 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von 50 oder gar 35 legitim ist, erscheint zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 20 ff. (zur 50er Inzidenz) und v. 15.2.2021 - 13 MN 44/21 -, juris Rn. 25 ff. (zur 35er Inzidenz)), bedarf in diesem Verfahren aber keiner abschließenden Entscheidung.

    Verbesserungen, etwa betreffend die personelle Unterstützung der Gesundheitsämter durch den Einsatz von "MDK-Personal" , "Containment-Scouts" und die Zurverfügungstellung von Landesbediensteten (erster Kabinettsbeschluss v. 19.10.2020 und Befristung bis zum 31.1.2021), die technische Ausstattung der Gesundheitsämter (Ausstattung von bisher 14 Gesundheitsämtern mit dem System SORMAS und tatsächliche Nutzung in 10 Gesundheitsämtern) und die finanzielle Unterstützung der Gesundheitsämter zum Zwecke der technischen Modernisierung (Verteilung der vom Bund in Höhe von 4, 7 Mio. EUR für Niedersachsen bereitgestellten finanziellen Hilfen erst auf der Grundlage eines Erlasses "im ersten Quartal 2021" mit dem Ziel, "die Gesundheitsämter möglichst zügig in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben, insbesondere die Meldung und die Kontaktnachverfolgung gut und sicher zu erledigen" ), die einen durchaus erheblichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie im Land Niedersachsen leisten können, sind aber nicht völlig fernliegend (vgl. hierzu bereits den Senatsbeschl. v. 20.1.2021 - 13 MN 10/21 -, juris Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2020 - 13 MN 156/20

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Ansteckungsgefahr; Corona-Virus; einstweilige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.02.2021 - 13 MN 52/21
    Es ist aber nicht Aufgabe des Senats - im Falle der Unwirksamkeit der genannten Bestimmung -, dem Normgeber eine von mehreren Korrekturmöglichkeiten vorzugeben (vgl. Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 f. (zu einem Antrag auf Außervollzugsetzung der Schließung von Fitnessstudios mit bestimmten Maßgaben)).

    Hierfür wäre vielmehr zu ermitteln, welche - insbesondere über die verbindlichen Vorgaben in §§ 4 Abs. 2 und 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung und über das von der Antragstellerin freiwillig zur Anwendung gebrachte Hygienekonzept hinausgehenden - Schutzmaßnahmen noch ergriffen und verhältnismäßig auch verbindlich normativ angeordnet werden und welche infektiologische Wirkung diese Maßnahmen, etwa bei einer versuchsweisen Öffnung (vgl. zu dieser Vorgehensweise: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 37), entfalten könnten.

    Würde der Senat die Schließung von Studios für Elektromuskelstimulationstraining nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vollständig (vgl. zur Unzulässigkeit von Normergänzungen im Normenkontrollverfahren: Senatsbeschl. v. 14.5.2020 - 13 MN 156/20 -, juris Rn. 5 m.w.N.) außer Vollzug setzen, bliebe der Normenkontrollantrag in der Hauptsache aber ohne Erfolg, könnte die Antragstellerin zwar vorübergehend die mit der Schutzmaßnahme verbundene Schließung ihrer Betriebe vermeiden.

  • OVG Sachsen, 03.03.2021 - 3 B 15/21

    Corona; Quarantäne; Freizügigkeit; Testpflicht; Virus-Varianten

    Es ist vielmehr auf einen Ausspruch beschränkt, der die vorläufige Wirksamkeit der angegriffenen Vorschrift ganz oder teilweise hemmt (Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Januar 2020, VwGO § 47 Rn. 181, 182; NdsOVG, Beschl. v. 18. Februar 2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 23 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2021 - 13 MN 132/21

    Corona; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Obergrenze

    Dabei geht der Senat unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin davon aus, dass die Niedersächsische Corona-Verordnung auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruht, formell rechtmäßig ist und hinsichtlich deren materieller Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. mit eingehender Begründung und weiteren Nachweisen etwa den Senatsbeschl. v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 34 ff. und v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 26 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2021 - 13 MN 78/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Corona; Erste-Hilfe-Kurse;

    Dabei geht der Senat unter Zugrundelegung seiner bisherigen Rechtsprechung weiterhin davon aus, dass die Niedersächsische Corona-Verordnung auf einer tauglichen Rechtsgrundlage beruht, formell rechtmäßig ist und hinsichtlich deren materieller Rechtmäßigkeit im Hinblick auf das "Ob" eines staatlichen Handelns keine durchgreifenden Bedenken bestehen (vgl. mit eingehender Begründung und weiteren Nachweisen etwa den Senatsbeschl. v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 34 ff. und v. 30.11.2020 - 13 MN 519/20 -, juris Rn. 26 ff.).

    Die hiermit vornehmlich verbundenen Einnahmeausfälle werden zwar teilweise durch staatliche Kompensationen abgemildert (vgl. hierzu im Einzelnen: Senatsbeschl. v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 62 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2021 - 13 MN 58/21

    Außervollzugsetzung, vorläufige; Berufsausübungsfreiheit; Betriebsverbot;

    - v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 - (zur Schließung von Studios für Elektromuskelstimulationstraining nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung),.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2021 - 13 MN 342/21

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; private Veranstaltung;

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Antragsteller eine Antragsbefugnis nicht glaubhaft gemacht (vgl. zum Glaubhaftmachungserfordernis in Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO: Senatsbeschl. v. 10.5.2021 - 13 MN 257/21 -, Umdruck S. 3; v. 18.2.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015 - BVerwG 4 VR 5.14 -, juris Rn. 22; Sächsisches OVG, Beschl. v. 9.4.2021 - 3 B 115/21 -, juris Rn. 42; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17.3.2021 - 11 S 32/21 -, juris Rn. 27).
  • VG Bremen, 09.03.2021 - 5 V 400/21

    Eröffnung eines Outdoor-Trainingsgeländes - Feststellender Verwaltungsakt;

    Die Schließung von Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen knüpft im Hinblick auf die infektiologische Relevanz an die Zusammenkunft mehrerer Personen in geschlossenen Räumen und/oder die körperliche Aktivität von Personen in geschlossenen Räumen an (NdsOVG, Beschl. v. 18.02.2021 - 13 MN 52/21 -, juris Rn. 68).
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